Antworten auf die häufigsten allgemeinen Fragen für private Haushalte

Alle relevanten Formulare bezüglich eines Neuanschlusses an die Abfallentsorgung, aber auch zur Abmeldung bzw. Änderungen in der Behältergröße und Personenanzahl etc. finden Sie unter https://www.saalekreis.de/de/formulare-abfallwirtschaft.html oder Sie nutzen die Online-Dienste im Service-Portal des Landkreises unter: https://service.saalekreis.de/de/online-dienste-allgemein.html

 

Die Sammlung von Restabfällen erfolgt im 14-täglichen Rhythmus. Sie können also alle 2 Wochen Ihren Restabfallbehälter bereitstellen. In den gewichtsabhängigen Gebühren sind bereits 6 Leerungen je Jahr enthalten, d. h. ab der 7. Leerung zahlen Sie je Leerung eine zusätzliche Leerungsgebühr. Bei der Nutzung eines Restabfallbehälters durch mehrere Haushalte erhöht sich die Zahl der Inklusivleerungen auf 12. Bei der Nutzung von 1.100l-Restabfallbehältern durch mindestens 4 Haushalte erhöht sich die Anzahl der enthaltenen Leerungsvorgänge je Behälter auf 24.

Grundsätzlich ja. Es besteht die Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfall. Wenn Sie jedoch die Eigenkompostierung Ihres Bioabfalles nachweisen bzw. alle anfallenden kompostierbaren Abfälle selbst verwerten, können Sie von der Biotonnenpflicht befreit werden. Hierzu ist das vorgegebene Formular zu verwenden.

Die Sammlung von Bioabfällen erfolgt im 14-täglichen Rhythmus. Sie können also alle 2 Wochen Ihren Bioabfallbehälter bereitstellen. Es fallen hier lediglich die gewichtsabhängigen Gebühren an.

Ja. Eine Reinigung findet zwei Mal im Jahr statt. Die Termine finden Sie im Tourenplan.

Die Sammlung der „Blauen Tonne“ erfolgt im 4-wöchentlichen Rhythmus. Pappkartons und ähnliches kann auch am Entsorgungstag zusammengefaltet neben der „Blauen Tonne“ zur Entsorgung bereitgestellt werden. Die Bündel dürfen dabei 100 x 60 x 20cm bzw. die Kartons 80 x 60 x 40 cm nicht überschreiten.

Sollte das Volumen nicht ausreichen, können auf Antrag auch ein zusätzlicher 240l-Behälter bzw. ein 360l-Behälter gestellt werden.

Weiterhin können auf Antrag auch 1.100l-Abfallbehälter im 14-tägigen oder wöchentlichen Rhythmus entleert werden. Hierfür fallen Servicegebühren an.

Ja. Für mehrere benachbarte Anschlusspflichtige können Rest- und Bioabfallbehälter gemeinsam genutzt werden. Gleiches gilt für die „Blauen Tonnen“. Hierzu ist das vorgegebene Anzeigeformular zu verwenden. Der Empfänger des gemeinsam genutzten Behälters ist zu kennzeichnen und das Formular von allen Nutzern zu unterschreiben.

Die Sammlung von Leichtverpackungen erfolgt durch einen Dienstleister im Auftrag der Hersteller der Verpackungen. Wenn Sie selbst Empfänger des Abfallentsorgungsgebührenbescheides sind, bestellen Sie die "Gelbe Tonne" bitte direkt beim beauftragten Entsorgungsunternehmen wie folgt:

  • südlicher Landkreis: Abfall-Logistik Leipzig GmbH (Telefon: 0341 90 39 541, Fax: 0341 90 39 537)
  • nördlicher Landkreis: PreZero Service Sachsen-Anhalt GmbH (Telefon: 034606 259-11 oder -15)

Es existieren im Landkreis 4 Wertstoffhöfe und 1 Annahmestelle:

  • Großkaynaer Straße 1, 06217 Merseburg OT Beuna
  • Otto-Lilienthal-Straße 3, 06188 Landsberg OT Oppin
  • Am Stadtwege 9, 06268 Querfurt
  • Dömikenweg, 06179 Teutschenthal OT Bahnhof
  • Institut 16c, 06193 Wettin-Löbejün OT Merbitz

Nein. Bei jedem Grundstück, das zu Wohnzwecken (oder vergleichbar) genutzt wird, kann Restabfall anfallen. Jedes Grundstück muss daher mit einem Restabfallbehälter an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein. Weiterhin besteht natürlich die Möglichkeit, sich mit einem Nachbarn den Behälter zu teilen.

Es muss ein für Entsorgungsfahrzeuge anfahrbarer Bereitstellungsplatz durch den Landkreis festgelegt werden. An diesem Platz sind die Abfälle am Entsorgungstag bereit zu stellen. Insofern Ihnen die Bereitstellung am Bereitstellungsplatz z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, können Abfallbehälter von der Grundstücksgrenze zu diesem Platz vom Entsorgungsunternehmen geholt und geleert zurückgestellt werden. Dies ist schriftlich beim Landkreis zu beantragen. Hierfür fallen gesonderte Servicegebühren an.

Jeder Haushalt kann seinen Sperrmüll zur Abholung am Grundstück anmelden. Diese Möglichkeit besteht einmal im Jahr und ist bis 5 m³ kostenlos. Eine mehrmalige Abholung kann auf Antrag beim Landkreis angefordert werden. Hierfür fallen gesonderte Servicegebühren an. Weiterhin ist die Abgabe von Sperrmüll jederzeit an den Wertstoffhöfen und Annahmestellen im Landkreis möglich.

Die Entsorgung hat in dem bereitgestellten Bioabfallbehälter zu erfolgen. Er gehört nicht in die Baum- und Strauchschnittsammlung. Selbstverständlich ist eine Entsorgung auch in Ihrem Komposter möglich. Darüber hinaus können Sie den Rasenschnitt an den Wertstoffhöfen und Annahmestellen im Landkreis kostenfrei abgeben.

Grundlage für die Berechnung der Leistungsgebühr ist die Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen. Sollten Sie uns diese Anzahl nicht bereits mitgeteilt haben, werden die Einwohnermeldedaten herangezogen. Bitte prüfen Sie daher diese Anzahl auf Ihrem Gebührenbescheid. Sollte die tatsächliche Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt von der veranlagten Anzahl abweichen, teilen Sie uns das bitte mit.

Bei Leerungen der Abfallbehälter bis zu einer Größe von 240l werden Gewichte unterhalb von 5 kg mit 5 kg berechnet. Wird bei bereitgestellten 1.100l-Abfallbehältern die Eichgrenze von 50 kg unterschritten, werden 50 kg berechnet.

Werden bei Leerungen bis zu der Größe von 240-l Rest- oder Bioabfallbehältern Gewichte oberhalb von 150 kg oder bei 1.100 l Restabfallbehältern oberhalb 500 kg festgestellt, so wird das 1,5-fache dieser oberen Eichgrenze für die Ermittlung der gewichtsabhängigen Gebühren berücksichtigt.

Die Abfallgebühren setzen sich aus 3 Bestandteilen zusammen: einer personenabhängigen Leistungsgebühr, jeweils einer gewichtsabhängigen Gebühr für Restabfälle und für Bioabfälle sowie einer Behälterleerungsgebühr.

  1. Leistungsgebühr:
    Die Leistungsgebühr wird in Abhängigkeit von den im Haushalt lebenden und gemeldeten Personen erhoben. Um insbesondere Familien mit mehreren Kindern zu entlasten, ist die Leistungsgebühr so gestaltet, dass sie pro Person umso günstiger wird, je mehr Personen im Haushalt leben.
  2. Gewichtsabhängige Gebühren:
    Für den anfallenden Restabfall als auch für den Bioabfall, der über die Biotonnen entsorgt wird, werden gewichtsabhängige Gebühren erhoben. Sie sind abhängig von der individuell anfallenden Menge an Abfall.
  3. Behälterleerungsgebühr:
    Für die Leerungen der Restabfallbehälter werden ab der 7. Leerung je Jahr Behälterleerungsgebühren in Abhängigkeit von der Abfallbehältergröße erhoben. Wenn mehrere Haushalte ein und denselben Restabfallbehälter nutzen, fallen erst ab der 13. Leerung je Jahr Leerungsgebühren an. Bei der Nutzung von 1.100l- Restabfallbehältern durch mindestens 4 Haushalte fallen erst ab der 25. Leerung je Jahr Leerungsgebühren an. Für das Angebot an zusätzlichen Servicedienstleistungen werden separate Gebühren erhoben.

Jeder Bürger kann Gebühren sparen. Durch sinnvolles Trennen und Vermeiden von Abfällen ergeben sich mit den gewichtsabhängigen Gebühren im Vergleich zu den o. g. Beispielen Einsparpotenziale. Zudem können die Gebühren reduziert werden, wenn man nur wirklich volle Restabfallbehälter zur Entsorgung bereitstellt. Kommt man mit 6 Leerungen pro Jahr aus, würden keine zusätzlichen Behälterleerungsgebühren anfallen. Einsparungen werden auch durch die strikte Trennung von Bioabfall und dessen Entsorgung über die Biotonne möglich sein. Die gewichtsabhängige Gebühr für Bioabfall wird unter der Gebühr für Restabfall liegen.

Auch wenn Sie keine Leerungen Ihres Restabfallbehälters in Anspruch genommen haben, werden z.B. bei einer Behältergröße bis 240l eine Mindestgebühr von 24 kg je Jahr berücksichtigt, sofern eine tatsächliche jährliche Restabfallmenge von 24 kg nicht erreicht wird.

Sie sind verpflichtet, die Abfallentsorgung des Landkreises zu benutzen. Gleichzeitig haben Sie das Recht, die bereitgestellten Abfallbehälter zu benutzen. Sollten Sie den vom Benutzungszwang erfassten Abfall nicht von der öffentlichen Abfallentsorgung abholen lassen bzw. Ihre Abfälle in fremde, Ihnen nicht zugeordnete Abfallbehälter entsorgen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, welcher mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Auch wenn Sie nur wenige Leerungen Ihres Restabfallbehälters in Anspruch genommen haben, werden z.B. bei einer Behältergröße bis 240l eine Mindestgebühr von 24 kg je Jahr berücksichtigt, sofern eine tatsächliche jährliche Restabfallmenge von 24 kg nicht erreicht wird.

Die gewichtsabhängigen Gebühren für Rest- und Bioabfälle bestimmen sich nach dem von den Sammelfahrzeugen registrierten Gewicht. Die Abfallbehälter und die Entsorgungsfahrzeuge sind mit einem elektronischen Identifikationssystem ausgerüstet. Hierbei ist der im Abfallbehälter eingebaute Chip maßgebend. Die Verwiegung des Abfallbehälters erfolgt in zwei Läufen, mit und ohne den in der Tonne entsorgten Abfall. Nur die Differenz wird als Abfallgewicht am Entleerungstag unverändert festgestellt, im Entsorgungsfahrzeug zwischengespeichert und dem Landkreis Saalekreis für die Gebührenveranlagung zugrunde gelegt. Die Kontrolle der Eichung der Waagen am Entsorgungsfahrzeug wird regelmäßig vom Landeseichamt durchgeführt.

Bezüglich der Auskunft Ihres vom Entsorgungsfahrzeug erfassten Abfallgewichtes können Sie sich jederzeit an das Sachgebiet Abfallwirtschaft wenden.

Insofern Sie Rechtsmittel einlegen möchten, müssten Sie gegen den letzten Abfallentsorgungsgebührenbescheid, in dem die zur Rede stehenden Abfallentsorgungsgebühren abgerechnet werden, schriftlich Widerspruch einlegen. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Widerspruch auf elektronischem Weg, d.h. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, einzulegen. Die E-Mail-Adresse lautet hierfür: poststelle@saalekreis.de. Ein Widerspruch per einfacher Mail kann nicht anerkannt werden.

Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches entfällt bei der Anforderung öffentlicher Abgaben. Dies hat zur Folge, dass die Abfallentsorgungsgebühren unabhängig von der Einlegung eines Widerspruches zunächst zu zahlen sind. Etwaige Mahnungen wären rechtmäßig.

Im Falle von festgefrorenen oder festsitzenden Restabfall wird eine vollständige Entleerung verhindert. Da aufgrund der zweifachen Verwiegung des Abfallbehälters (vor und nach der Entleerung) nur die Differenz als Abfallgewicht berücksichtigt wird, wird demnach der festgefrorene bzw. festsitzende Abfall nicht berechnet. Eine Stornierung ist nicht erforderlich. Der Abfallbehälter ist zur nächsten regulären Leerung bereit zu stellen.

Nichts. Der an der Tonnenseite angebrachte Strichcode dient lediglich der äußeren Identifizierung und ist für den Leerungs- und Wiegevorgang nicht relevant. Er kann witterungsbedingt im Laufe der Jahre abfallen. Alle erforderlichen Daten werden mit dem im Deckelrand verbauten Transponder-Chip ausgelesen.

Eine eigene Kennzeichnung der Abfallbehälter ist im Übrigen gestattet.

SG Abfallwirtschaft

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg

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