Kindergeld für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und minderjährige unbegleitete Asylbewerber

Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit gibt in nachfolgenden Flyern einen ersten Überblick darüber, wer Anspruch auf Kindergeld hat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie hoch das Kindergeld ist und welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden. Des Weiteren finden Sie einen Überblick über Familienleistungen.

Koordination für Zugewanderte und Flüchtlinge

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Stabsstelle Soziale Steuerung
Geusaer Str. 81e
06217Merseburg

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Telefon:
03461 40 2228

Mitarbeitende

MathiasStoppa

Koordinator für Zugewanderte und Flüchtlinge
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