Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöl)
Leistungsbeschreibung
Bei der Errichtung, dem Betrieb oder einer wesentlichen Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (private/gewerbliche Heizölverbraucheranlagen, Tankstellen, Öllager, Notstromaggregate, Anlagen zum Umgang mit Jauche, Gülle, Silage, Chemikalienlager…) ist die Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l wassergefährdende Stoffe ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes),
- alle wesentlichen Änderungen (Maßnahmen, die die baulichen oder sicherheitstechnischen Merkmale der Anlage verändern)
- und die Stilllegung der Anlage.
An wen muss ich mich wenden?
Umweltamt
SG Gewässerschutz
Domplatz 9
06217 Merseburg
wasserbehoerde@saaekreis.de
03461 40-1910/-1912/-1904
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anzeigeformular inkl. der geforderten Unterlagen (Bauartzulassungen, Gutachten, Bescheide, …)
- Angaben zum Fachbetrieb
- bei oberirdischer Lagerung: Lageplan vom Standort der Behälteranlage sowie der im Regelfall notwendigen Auffangwanne mit Bemaßung
- bei unterirdischer Lagerung: Lageplan mit Standort der Behälter und Trassenführung der Rohrleitungen einschließlich Bemaßung
Welche Gebühren fallen an?
- Verwaltungskosten für die Anzeigenbestätigung von Heizölverbraucheranlagen i.H. v. 46,00 Euro
- Verwaltungskosten für sonstige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen je nach Zeitaufwand
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Gewässerschutz
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1910
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- wasserbehoerde [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja