Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig.

Die Erlaubnis wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz im Inland hat, für die Dauer von 10 Jahren erteilt, wenn

  1. die Voraussetzungen an eine ständige dauerhafte Niederlassung erfüllt sind,
  2. der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter) zuverlässig sind (persönliche Zuverlässigkeit),
  3. die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist und
  4. der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist.

Grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr über 2,5 t bis 3,5 t

Seit dem 21. Mai 2022 unterliegen Unternehmen, die grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr durchführen, der Genehmigungspflicht (Gemeinschaftslizenz), wenn sie dafür Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit mehr als 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse einsetzen.

An wen muss ich mich wenden?

Sofern sich der Betriebssitz Ihres Unternehmens im Saalekreis befindet, ist die Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. Gemeinschaftslizenz beim Straßenverkehrsamt des Saalekreises zu beantragen.

Kontaktieren Sie uns!

Telefon: 03461 40-1811
E-Mail: strassenverkehrsamt@saalekreis.de

Hier erhalten Sie Auskunft, welche Unterlagen einzureichen sind und die entsprechenden Formulare.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Zeitpunkt der Antragstellung ist der Zeitpunkt, zu dem der Behörde sämtliche Antragsunterlagen vorliegen. Bearbeitungszeit bis zu 3 Monate.

Was sollte ich noch wissen?

Werkverkehr als Güterkraftverkehr für eigene Zwecke des Unternehmens ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubnisfrei:

  • die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instandgesetzt sein.
  • die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder zum Eigengebrauch außerhalb des Unternehmens dienen.
  • die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen grundsätzlich vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden.
  • Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.

Wenn der Werkverkehr als Güterkraftverkehr für eigene Zwecke des Unternehmens erlaubnisfrei ist, ist der Unternehmer, der Werkverkehr betreibt, verpflichtet, sein Unternehmen vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität anzumelden.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Verkehr

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Straßenverkehrsamt
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1801
Fax:
03461 40-1802
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Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja