gewerbsmäßige Hundehaltung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Veterinäramt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Antrag mit Angaben über
- die Art der betroffenen Tiere,
- die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
- die Räume und Einrichtungen.
- Nachweis der persönlichen Sachkunde der verantwortlichen Person.
Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung für eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat.
Eine juristische Person ist in diesem Zusammenhang der Halter/die Halterin des Tieres.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Allgemeiner Rechtsbehelf
Allgemeiner Rechtsbehelf
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Veterinärwesen
Öffnungszeiten
Di: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 17:30 Uhr
Do: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30 Uhr
Adressen
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1771
- Fax:
- 03461 40-1799
- E-Mail:
- veterinaeramt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja