Haltung von Nutztieren - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel
- Gehegewild
- Kameliden
- andere Klauentiere
- Fische in Aquakulturbetrieben
- Bienen
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
- § 26 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV
- § 1 a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung - BienSeuchV
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Veterinärwesen
Öffnungszeiten
Di: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 17:30 Uhr
Do: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30 Uhr
Adressen
Anschrift
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1771
- Fax:
- 03461 40-1799
- E-Mail:
- veterinaeramt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja