Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Veterinärwesen
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminvereinbarung
Anschrift
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40 1771
- Fax:
- 03461 40 1799
- E-Mail:
- veterinaeramt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja