Landpachtvertrag anzeigen
Leistungsbeschreibung
Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein
Was sollte ich noch wissen?
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Recht
Rechtsamt
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-2211
- Fax:
- 03461 40-1202
- E-Mail:
- rechtsamt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein