Landpachtvertrag anzeigen

Leistungsbeschreibung

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders 

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein

Was sollte ich noch wissen?

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Recht

Anschrift
Amtsvorschloss
Rechtsamt
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-2211
Fax:
03461 40-1202
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein