Einleitungen von Abwasser, Niederschlagswasser und Mischwasser in Gewässer
Leistungsbeschreibung
Das von bebauten oder künstlich befestigten Flächen gesammelt abfließende Niederschlagswasser (Regenwasser) ist als Abwasser einzustufen. Für dessen Beseitigung ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, soweit nicht die Gemeinde den Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung vorschreibt. Der Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage ist bei dem jeweiligen Betreiber zu beantragen.
Unbelastetes Niederschlagswasser sollte vorrangig auf dem eigenen Grundstück versickern. Dafür ist keine Erlaubnis erforderlich sofern es sich um ein Wohngrundstück handelt.
Die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer bedarf grundsätzlich der Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde.
Für die Beantragung ist das Online-Formular (siehe Link rechts) zu verwenden. Soweit möglich, sind für die Genehmigung notwendige Unterlagen ebenfalls online über das Formular zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Gewässerschutz
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Adressen
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1910
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- wasserbehoerde [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja