Einleitungen von Abwasser, Niederschlagswasser und Mischwasser in Gewässer

Leistungsbeschreibung

Das von bebauten oder künstlich befestigten Flächen gesammelt abfließende Niederschlagswasser (Regenwasser) ist als Abwasser einzustufen. Für dessen Beseitigung ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, soweit nicht die Gemeinde den Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung vorschreibt. Der Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage ist bei dem jeweiligen Betreiber zu beantragen. 

Unbelastetes Niederschlagswasser sollte vorrangig auf dem eigenen Grundstück versickern. Dafür ist keine Erlaubnis erforderlich sofern es sich um ein Wohngrundstück handelt.

Die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer bedarf grundsätzlich der Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde.

Für die Beantragung ist das Online-Formular (siehe Link rechts) zu verwenden. Soweit möglich, sind für die Genehmigung notwendige Unterlagen ebenfalls online über das Formular zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Gewässerschutz

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1910
Fax:
03461 40-1902
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja