Erneuerbare Energien im Wärmebereich fördern
Leistungsbeschreibung
Das „KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium - Tiefengeothermie" unterstützt Investitionen in Tiefengeothermie-Anlagen sowie die dazugehörigen Bohrungen mit zinsgünstigen Darlehen der KfW in Verbindung mit Tilgungszuschüssen des Bundes aus dem Markanreizprogramm (MAP).
Mit der Leistung Erneuerbare Energien – Premium – Tiefengeothermie wird Ihr Energievorhaben gefördert, wenn Sie tiefe Erdwärme in mehr als 400 Metern Bohrtiefe erschließen und nutzen wollen, das Thermalfluid mindestens 20° C warm ist und Ihr Vorhaben in Deutschland durchgeführt wird sowie alle weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Es bestehen drei voneinander unabhängige kumulierbare Förderbausteine:
– Tilgungszuschuss für die obertägige Anlage („Anlagenförderung“),
– Tilgungszuschuss für Bohrkosten,
– Mehrkostenförderung.
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich, wenn die EU-Beihilfegrenzen eingehalten werden. Höchstens 80 Prozent der förderfähigen Kosten dürfen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten (in bestimmten Fällen),
- Hersteller von förderfähigen Anlagen und
- der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen
Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen und den Tilgungszuschuss besteht nicht.
An wen muss ich mich wenden?
für Unternehmen: Ihr Finanzierungspartner (z.B. Hausbank)
für Kommunen:
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 74 31 - 0
Fax: 069 74 31 - 29 44
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Für die Antragstellung werden keine Gebühren erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, notwendige Reservierungen von Geräten, Investitionsgütern oder Dienstleistungen sind erlaubt. Zusätzlich gelten die Regelungen der KfW.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Bauaufsicht
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Adressen
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1430
- Fax:
- 03461 40-1449
- E-Mail:
- bauaufsicht [at] saalekreis.de
Formulare
- Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG - Ausnahmen
- Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG - Ersatzmaßnahmen
- Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG - Feste Biomasse
- Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG - Flüssige Biomasse (Bioöl)
- Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG - Gasförmige Biomasse (Biogas)
- Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG - Geothermie und Umweltwärme
- Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG - Kälte aus erneuerbaren Energien
- Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG - Solarthermische Anlagen (Solarthermie)
- Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG - Versorgung mehrerer Gebäude