Ausstellung eines Fischereischeins

Leistungsbeschreibung

Zur Ausübung der Fischerei ist der Besitz eines Fischereischeins unerlässlich. Den Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins / Jugendfischereischeins / Sonderfischereischeins / Friedfischfischereischeins stellen Sie bei der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Saalekreis. Voraussetzung für den Antrag und die Ausstellung ist das Vorliegen einer bestandenen Fischerprüfung.

Um das Angeln ausüben zu können, benötigen Sie eine Angelkarte (Fischereierlaubnis) des Besitzers bzw. Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Notwendige Unterlagen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle: Untere Fischreibehörde (Landkreis Saalekreis / SG öffentliche Ordnung)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren können sie dem Formular "Gebühren Fischerei" entnehmen.

Quelle: Landkreis Saalekreis

Untere Fischereibehörde

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Anschrift
SG Öffentliche Ordnung
Domplatz 2
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40 1215
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein
Dokumente und Formulare