Fischereischein beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie fischen oder angeln gehen wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie mit sich führen und vorzeigen, wenn es verlangt wird.

Dabei wird unterschieden in:

  • Fischereischein, der zu allen zulässigen Angelmethoden berechtigt, sowie
  • Jugend-, Sonder- und Friedfisch-Fischereischeine.

Fischereischeine werden für 1 bis 5 Jahre und auf Lebenszeit erteilt.

Sie benötigen keinen Fischereischein wenn Sie,

  • einen Inhaber eines Fischereischeines beim Fischfang unterstützen,
  • während eines Lehrgangs, unter Aufsicht des Ausbilders, fischen.

Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die Sie bei den ortsansässigen Anglervereinen oder Anglerverbänden und den Berufsfischern/Berufsfischerinnen erwerben können.

An wen muss ich mich wenden?

Bitten wenden Sie sich an die jeweilige untere Fischereibehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zeugnis über bestandene Prüfung
  • ggf. Gleichstellung durch die obere Fischereibehörde
  • ggf. der Nachweis über die Ausbildung als Berufsfischer
  • schriftliche Erklärung nach Anlage 4 der AB-FischG
  • Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • ggf. der letzte Fischereischein des Antragstellers

Nähere Informationen zu den im Einzelfall erforderlichen Unterlagen/ Anlagen können Sie unter Ziffer 12 der AB-FischG nachlesen oder bei der zuständigen unteren Fischereibehörde erfragen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren für die Abnahme von Prüfungen:

•    Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr – 60,00 Euro 
•    Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr – 30,00 Euro 
•    Friedfischfischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr – 55,00 Euro
•    Friedfischfischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - 25,00 Euro
•    Jugendfischerprüfung – 25,00 Euro
•    Bestätigung von Prüfungszeugnissen über die Jugend- oder Friedfischfischerprüfung durch die Fischereibehörde – 5,00 Euro

Gebühren für die Ausstellung von Fischereischeinen:

•    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 -  4 Jahre: 10,00 Euro pro Jahr
•    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre: 40,00 Euro 
•    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit: 150,00 Euro 
•    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr: 4,00 Euro pro Jahr
•    Sonderfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 4,00 Euro pro Jahr
•    Sonderfischereischeine auf Lebenszeit: 65,00 Euro
•    Jugendfischereischeine: 4,00 Euro pro Jahr.

Zusätzlich wird vom Land Sachsen-Anhalt eine Fischereiabgabe für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege erhoben:

•    Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 6,00 Euro pro Jahr
•    Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine: 1,00 Euro pro Jahr
•    Fischereischeine auf Lebenszeit: 125,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Fischerprüfungen finden je Fischereibehörde mindestens 1x jährlich statt. Die Termine werden von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten (untere Fischereibehörden) festgesetzt.

Eine Anmeldung zur Fischerprüfung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Die Plätze sind in der Regel begrenzt. 

Was sollte ich noch wissen?

Zusätzlich zu dem vorgeschriebenen Pflichtlehrgang kann sich mit Hilfe einer Online-Anwendung auf den schriftlichen Teil der Fischerprüfung vorbereitet werden. Die Online-Anwendung ermöglicht mit dem Ablegen einer simulierten Fischerprüfung eine Einschätzung des Standes der erworbenen Kenntnisse. Die Prüfungssimulation umfasst wie die „richtige“ Prüfung insgesamt 60 Fragen, die jeweils 15 Fragen aus den Fachgebieten Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde und Gesetzeskunde beinhalten.

Informationen zum Erwerb der Fischereierlaubnis (Angelkarte), erhalten Sie bei:

  • den Landesanglerverbänden sowie
  • dem Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

Untere Fischereibehörde

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Anschrift
SG Öffentliche Ordnung
Domplatz 2
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40 1215
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein
Dokumente und Formulare