Betreuer bestellen

Leistungsbeschreibung

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Vertretung für einen Volljährigen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird als gesetzlicher Vertreter durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) bestellt.

Über diesen Link erhalten Sie weitere Informationen zum Thema.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).

Unterstützung erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises oder auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie eine Betreuungsverfügung erstellt haben und wo sie sich befindet. Es ist empfehlenswert, wenn Sie eine Kopie oder einen Hinweis auf die Betreuungsverfügung möglichst ständig bei sich tragen (zum Beispiel bei den Ausweispapieren). Damit können auch Dritte im Ernstfall handeln. Über diesen Link können Sie sich eine Hinweiskarte zum Ausfüllen und Ausschneiden herunterladen (Format: PDF).

Das Justizministerium hat zum Betreuungsrecht die Broschüre "Betreuung und Vorsorge" herausgegeben. Die Broschüre können Sie sich über diesen Link als PDF-Datei herunterladen.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Soziale Angelegenheiten

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen sind jeweils dienstags in der Zeit 9:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr und donnerstags von 9:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr unter 03461/1351 oder -1315 telefonisch möglich.

Adressen
Anschrift
Sozialamt Landkreis Saalekreis
Domstraße 4
06217Merseburg
Anschrift
Sozialhilfe
Sozialamt Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
Telefon:
03461 40 1337
Fax:
03461 40 1352
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Das EG in der Domstraße 4 in Merseburg ist barrierefrei zugänglich. Am Hansering 19 in Halle ist ein Aufzug vorhanden.