Blindenhilfe
Leistungsbeschreibung
Die Blindenhilfe ist eine Leistung im Rahmen des §72 SGB XII. Sie wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gewährt.
Auf Blindenhilfe haben Personen Anspruch, die blind sind, oder deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein Fünfzigstel (1/50) beträgt.
Leistungen der Blindenhilfe sind einkommens- und vermögensabhängig. Blindenhilfe erhalten daher nur bedürftige Personen, die die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff., 87 Abs. 1 SGB XII nicht überschreiten.
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Überörtlicher Träger - Blindenhilfe
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Persönliche Beratung zu den Sprechzeiten oder telefonisch.
Adressen
Anschrift
Sozialamt SG Überörtlicher Sozialhilfeträger
Hölle 1
06217Merseburg
Hölle 1
06217Merseburg
Anschrift
Sozialhilfe
Sozialamt Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Sozialamt Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40 2379
- Fax:
- 03461 40 1351
- Telefon:
- 03461 40 1390
Büroassistenz
- E-Mail:
- sozialamt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja