Blindenhilfe

Leistungsbeschreibung

Die Blindenhilfe ist eine Leistung im Rahmen des §72 SGB XII. Sie wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gewährt.
Auf Blindenhilfe haben Personen Anspruch, die blind sind, oder deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein Fünfzigstel (1/50) beträgt.
Leistungen der Blindenhilfe sind einkommens- und vermögensabhängig. Blindenhilfe erhalten daher nur bedürftige Personen, die die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff., 87 Abs. 1 SGB XII nicht überschreiten.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Überörtlicher Träger - Blindenhilfe

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

Persönliche Beratung zu den Sprechzeiten oder telefonisch.

Adressen
Anschrift
Sozialamt SG Überörtlicher Sozialhilfeträger
Hölle 1
06217Merseburg
Anschrift
Sozialhilfe
Sozialamt Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
Telefon:
03461 40 2379
Fax:
03461 40 1351
Telefon:
03461 40 1390

Büroassistenz

Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja