Hilfen für psychisch kranke Personen beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Schutz und die Hilfen für Personen mit einer psychischen Erkrankung haben an Bedeutung gewonnen. In Sachsen-Anhalt wird eine nahe psychiatrische Versorgung angestrebt. Die Hilfen sollen verfügbar und zugänglich sein.

Personen mit einer psychischen Erkrankung sollen ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft führen.

Personen mit einer psychischen Erkrankung leiden unter folgenden Krankheiten oder Störungen:

  • geistige oder seelische Krankheit,
  • geistige oder seelische Störung von erheblichem Ausmaß,
  • Suchtkrankheit

Wenn auch Sie von einer psychischen Erkrankung betroffen sind, können Sie mit Fachkräften über Behandlungensprechen. Alle angebotenen Hilfen können Sie freiwillig in Anspruch nehmen.

Mögliche Hilfen sind die Beratung und Vermittlung in medizinische und psychosoziale Maßnahmen.

Mit diesen Hilfen soll eine klinische Unterbringung vermieden werden oder Sie nach einer Unterbringung wieder in das gesellschaftliche Leben integrieren.

Alle Maßnahmen werden ärztlich oder psychotherapeutisch begleitet.

Auch wenn Sie mit einer Person mit einer psychischen Erkrankung zusammenleben, können Sie Hilfen, insbesondere die Beratung, in Anspruch nehmen.

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese verfügen über einen sozialpsychiatrischen Dienst an den Sie sich wenden können.  

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf eine ambulante, teilstationäre oder stationäre Rehabilitation
  • Ärztliches Gutachten

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird bei Bedarf mit Ihnen zusammen den Antrag auf eine Hilfeleistung stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen.

Zudem hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration einen Wegweiser zu psychiatrischen Angeboten zusammengestellt.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

Sozialpsychiatrischer Dienst

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit

Die Erreichbarkeit des Dienstes ist an folgenden Tagen gegeben:
Mo-Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Di: 13:00 – 17:30 Uhr
Mo, Mi und Do: 13:00 – 15:30 Uhr

Sprechzeiten in der Haupt- und den Nebenstellen

Während dieser Zeiten können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung mit Ihren Anliegen bei uns vorsprechen:
Di: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Do: 08:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Gesundheitsamt
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg
Anschrift
Gesundheitsamt – Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Anschrift
Gesundheitsamt - Nebenstelle Querfurt
Kirchplan 1
06268Querfurt
Kontakt
Telefon:
03461 40-1710, -1712, -1714, -1713
Telefon:
0345 204-3349, -3407 (Nst. Halle)
Telefon:
034771 73797-34 (Nst. Querfurt)
Fax:
03461 40-1702
Fax:
0345 204-3127 (Nst. Halle)
Fax:
034771 73797-35 (Nst. Querfurt)
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja