Persönliches Budget beantragen
Leistungsbeschreibung
Das „Persönliche Budget“ ist eine Unterstützung für Menschen mit Behinderungen.
In der Regel erhalten Sie mit dem Persönlichen Budget Geld.
In Ausnahmefällen erhalten Sie Gutscheine.
Mit dem Persönlichen Budget können Sie selbst Aufwendungen für Ihren Hilfebedarf „einkaufen“. Das können Sach- und Dienstleistungen sein. Sie müssen nicht mehr für jede Sach- oder Dienstleistung (z.B. ein Hilfsmittel) einen Antrag stellen.
Sie erhalten mit dem Persönlichen Budget nicht mehr, als Ihnen bisher bewilligt wurde. Das Persönliche Budget ist auf Ihren Bedarf abgestimmt.
In das Persönliche Budget werden Leistungen aller Leistungsträger einbezogen. Das sind Leistungen der Krankenkassen, der sozialen Pflegeversicherung, der Unfallversicherung sowie der Sozialhilfe.
Sie haben einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen erfüllen.
An wen muss ich mich wenden?
Sie können das Persönliche Budget bei folgenden Leistungsträgern beantragen:
- Krankenkasse,
- Pflegekasse,
- Rentenversicherungsträger,
- Unfallversicherungsträger,
- Träger der Alterssicherung der Landwirte,
- Träger der Kriegsopferversorgung/fürsorge,
- Jugendhilfeträger,
- Sozialhilfeträger,
- Integrationsamt sowie
- Bundesagentur für Arbeit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben dem Antrag müssen Sie einige Nachweise und Unterlagen einreichen. Diese hängen aber von Ihrem individuellen Sachverhalt ab. Wenn Sie einen Antrag stellen, wird Ihnen die zuständige Stelle mitteilen, welche Unterlagen Sie noch einreichen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2-4 SGB IX für gesetzlich Pflegeversicherte Gewährung ( Sachsen-Anhalt )
Anträge / Formulare
Sie können einen formlosen Antrag bei einem Leistungsträger stellen. Viele Träger bieten aber auch Vordrucke an, die Sie nutzen können.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Sozialer Dienst
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab
Adressen
Kloster 4
06217Merseburg
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kirchplan 1
06268Querfurt
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1590
- Fax:
- 03461 40-1502
- E-Mail:
- jugendamt-hze [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja