Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:
- Firmen,
- Behörden oder
- Vereine.
Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie
- nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt,
- in Form von Wohn- und Packwagen im Schaustellergewerbe oder
- als fahrbare Baubuden gebraucht werden.
Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:
- Arbeitsmaschinen,
- Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboote,
- Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes,
- einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen und
- Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.
Hinweis: Für einen bereits zugelassenen Kfz-Anhänger, sofern dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- für Privatpersonen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- für juristische Personen/Unternehmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern vorhanden, ansonsten Ausfertigung beantragen),
- Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung: COC) oder
- Einzelgenehmigung über den Anhänger im Original,
- Bericht über die erfolgreich durchgeführte und gültige Hauptuntersuchung,
- elektronische Versicherungsbestätigung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare: erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Kfz-Zulassung
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Am 25. Januar 2023 ist das Straßenverkehrsamt aufgrund eines Software-Updates geschlossen.
Folgende Hinweise gelten nur für den Bereich KFZ - Zulassungen:
Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.
Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle ist nur mit vorheriger Online-Terminreservierung möglich.
Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich.
Die Vorgänge Adressänderung wegen Umzug, Umkennzeichnung wegen Kennzeichendiebstahl und Kurzzeitkennzeichen sind ohne Termin nur in der Hauptstelle Merseburg möglich.
Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich.
Die Vorgänge Adressänderung wegen Umzug, Umkennzeichnung wegen Kennzeichendiebstahl und Kurzzeitkennzeichen sind ohne Termin nur in der Hauptstelle Merseburg möglich.
Anträge in der Führerscheinstelle sind grundsätzlich ohne Termin möglich. Wir weisen jedoch daraufhin, dass aufgrund der aktuellen hohen Nachfrage am Dienstagnachmittag lange Wartezeiten einzuplanen sind und eine Stunde vor der Schließung keine Wartezeiten mehr vergeben werden. Bitte nutzen Sie, wenn möglich, die anderen Sprechzeiten.
Adressen
Amtshäuser 31
06217Merseburg
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1831
- Fax:
- 03461 40-1848
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt [at] saalekreis.de
- Web:
- www.saalekreis.de/de/online-angebote-stva.html