Genehmigung für gewerblichen Personenverkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Gewerblicher Personenverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

(§ 1 (1) Personenbeförderungsgesetz (PBefG))

Folgende Verkehrsarten können beantragt werden:

  • Verkehr mit Taxen (§ 47 PBefG)
  • Verkehr mit Mietwagen (§ 49 (4) PBefG)
  • Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit PKW (§ 48 PBefG)
  • Gebündelter Bedarfsverkehr (§ 50 PBefG)
  • Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (§§ 48 und 49 PBefG)
  • Linienverkehr (§ 42 PBefG)
  • Linienbedarfsverkehr (§ 44 PBefG)

Die entsprechende Genehmigung kann erteilt werden, wenn

  • die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind (finanzielle Leistungsfähigkeit),
  • keine Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen dartun (persönliche Zuverlässigkeit),
  • der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist und
  • der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

Die Voraussetzungen werden durch Vorlage verschiedener Bescheinigungen (z.B. Finanzamt, Krankenkasse, Betriebssitzgemeinde usw.) nachgewiesen.

Eine Auflistung der erforderlichen Antragsunterlagen sowie entsprechende Formulare können beim zuständigen Straßenverkehrsamt abgefordert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Straßenverkehrsamt Saalekreis
Sachgebiet Verkehrsangelegenheiten
Sachbearbeiterin: Frau Gerz
Telefon: 03416 40-1817
E-Mail: strassenverkehrsamt@saalekreis.de

Zuständige Stelle

Die Genehmigung beantragen Sie bei dem Straßenverkehrsamt des für den Sitz Ihres Unternehmens zuständigen Landkreises oder kreisfreien Stadt.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Verkehr

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Straßenverkehrsamt
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1801
Fax:
03461 40-1802
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja