Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass

  • eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen abgeschlossen ist oder
  • zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.

An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Bauordnungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung,
  • Bauzeichnung / Aufteilungsplan,
    • Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen.
    • Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist.
    • Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
  • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug beziehungsweise Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug),
  • aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte

    Welche Fristen muss ich beachten?

    • keine

    Anträge / Formulare

    • Formulare/ Online-Dienste vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: vom Landesrecht abhängig
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

    SG Bauaufsicht

    Öffnungszeiten

    Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
    Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

    sowie nach Terminvereinbarung

    Anschrift
    Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
    Domplatz 9
    06217Merseburg
    Kontakt
    Telefon:
    03461 40-1430
    Fax:
    03461 40-1449
    Angaben zur Barrierefreiheit
    Rollstuhlgerecht
    ja
    Aufzug vorhanden
    ja