Fahrerlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Spätere Erweiterungen Ihrer Fahrerlaubnis bauen hierauf auf.

Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.

Ihre Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.

Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).

Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.

Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die zuständige Stelle prüft anschließend, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Liegen keine Bedenken vor, wird die Technische Prüfstelle mit der Prüfung Ihrer Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beauftragt.

Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Zwischen der praktischen und der theoretischen Prüfung muss mindestens ein Monat Abstand liegen.

Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

Hinweis: Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die

  • mindestens 30 Jahre alt ist,
  • seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
  • maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für alle Klassen:

  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (9 UE) – Onlinekurse werden nicht akzeptiert
  • Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule

Zusätzlich für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:

  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)

Zusätzlich für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens), bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
  • Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung), bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr

Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:

  • Führungszeugnis Belegart "O"
  • Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung (Funktions- und Leistungstest)

Zusätzlich für die Klasse B beim "Begleiteten Fahren mit 17":

  • Kopie des Personalausweises aller Begleitpersonen (beidseitig)
  • Kopie des Führerscheins aller Begleitpersonen (beidseitig)

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehrs (GebOSt)

  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: 44,40 Euro
  • Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit: 43,60 Euro
  • Für den Direktversand an Ihre Wohnanschrift: 5,10 Euro

Was sollte ich noch wissen?

Bei einer vorhandenen Sprachbarriere bitten wir Sie mit einem Dolmetscher vorzusprechen.

Bei Antragstellung ist eine entsprechende Gebühr (GebOSt) zu zahlen.

Die praktische Prüfung müssen Sie am Ort des Hauptwohnsitzes oder am Ort Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle ablegen. Für eine Verlegung des Prüfortes müssen Nachweise vorgelegt werden. Der Antrag hierfür kann in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Fahrerlaubniswesen

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Bitte nutzen Sie die Online-Terminreservierung.

 

Anschrift
Straßenverkehrsamt
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1849
Fax:
03461 40-1825
Web:
www.saalekreis.de/de/online-angebote-stva.html
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja