Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erhalten, wenn Sie als international Schutzberechtigter oder international Schutzberechtigte in einem EU- Mitgliedstaat anerkannt sind und sich in diesem Staat mindestens zwei Jahre nach Erteilung der Schutzberechtigung aufgehalten haben.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer des Forschungsvorhabens erteilt.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme der Forschungstätigkeit bei der in der Aufnahmevereinbarung bezeichneten Forschungseinrichtung und zur Aufnahme von Tätigkeiten in der Lehre. Die Änderungen des Forschungsvorhabens während des Aufenthalts führen nicht zum Wegfall dieser Berechtigung.

An wen muss ich mich wenden?

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Visum, sofern erforderlich
  • Nachweis über den Status des international Schutzberechtigten in einem anderen EU- Mitgliedstaat
  • Nachweis über die Aufenthaltsdauer in dem – dem Schutzstatus zuerkennenden- EU- Mitgliedstaat
  • Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung des Forschungsvorhabens
  • Nachweise zum Lebensunterhalt
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Mietvertrag

Welche Gebühren fallen an?

Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte: EUR 100

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigten: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums
  • Widerspruchsfrist: 1 Monat

Rechtsgrundlage

§ 18d Abs. 6 AufenthG

Anträge / Formulare

  • Ausländerbehördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
  • Onlineverfahren vereinzelt möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Ausländerangelegenheiten

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Vorsprachen bei dem SG Ausländerangelegenheiten (Umgangssprachlich Ausländerbehörde) sind nur mit Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail an auslaenderbehoerde@saalekreis.

Anschrift
Ausländeramt
Fritz-Haber-Straße 7 a
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1278
Fax:
03461 40-1203
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
ja

Vor dem Eingang befindet sich eine 7 cm hohe Schwelle.