Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn sie beabsichtigen, in einem nicht reglementierten Beruf zu arbeiten, um die festgestellten Defizite im Rahmen der qualifizierten Beschäftigung auszugleichen. Nicht reglementierte Berufe sind Berufe ohne bestimmte staatliche Vorgaben zu deren Ausübung. Das heißt es gibt keine Berufszulassung, die nötig wäre, um in dem Beruf zu arbeiten.
Die Bundesagentur für Arbeit muss der Ausübung der Beschäftigung zustimmen. Im Rahmen der Zustimmung prüft sie u.a. die Arbeitsbedingungen. Die Beschäftigung darf nicht zu ungünstigeren Bedingungen erfolgen als die Beschäftigung vergleichbarer inländischer Beschäftigter.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für zwei Jahre erteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Visum, soweit erforderlich
- Defizitbescheid der Anerkennungsstelle
- Nachweis über mindestens hinreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 (Sprachzertifikat)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis zum Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebotes (siehe „Weiterführende Informationen")
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts
- Mietvertrag
- Nachweis über die Krankenversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder anderen Aufenthaltstitels beantragt werden.
- Die Aufenthaltserlaubnis wird für zwei Jahre erteilt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Ausländerangelegenheiten
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Vorsprachen bei dem SG Ausländerangelegenheiten (Umgangssprachlich Ausländerbehörde) sind nur mit Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail an auslaenderbehoerde@saalekreis.
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Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- ja