Gesundheitsbescheinigung (gewerbliche Tätigkeit) - ausstellen

Leistungsbeschreibung

Erwerb der "Bescheinigung des Gesundheitsamtes" (vormals Gesundheitszeugnis) für Beschäftigte im Lebensmittelbereich gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz*

*Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - Infektionsschutzgesetz - IfSG (BGBl. 2000, Teil I, Nr. 33 vom 25.07.2000, S. 1045)

Ablauf:

  1. Termin im Gesundheitsamt über die Unterseite "Belehrungstermine" oder unter der Telefonnummer: 03461 40-1720 einholen
  2. Teilnahme an der amtlichen Belehrung im Gesundheitsamt
  3. Bezahlung der Gebühr von 28,70 EUR EUR im Gesundheitsamt
  4. Einzelgespräch - Wenn keine Hinderungsgründe für ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot bestehen und Sie hierzu eine Erklärung in einem Einzelgespräch abgegeben haben, wird die "Bescheinigung des Gesundheitsamtes" ausgehändigt.

Planen Sie ca. 1 bis 2 Stunden im Gesundheitsamt ein.

Zusätzliche Informationen für Eltern und Sorgeberechtigte:
Für unter 18-Jährige ist die Teilnahme eines Elternteils bzw. Sorgeberechtigten erforderlich, es sei denn, Sie machen sich mit dem beiliegenden Belehrungstext vertraut und füllen den "Anamnesebogen mit Erklärung für Eltern und Sorgeberechtigte" vollständig aus und geben diesen Ihrem Kind am Tag des Termins mit.

Vergessen Sie bitte auch nicht, Ihrem Kind die notwendige Gebühr mitzugeben oder ggf. die entsprechenden Schriftstücke für eine mögliche Gebührenbefreiung (z.B. Schülerpraktikum, BVJ, FSJ, FÖJ, BFD).

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Hygiene

Öffnungszeiten

Di: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:30 Uhr 
Do: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 15:30 Uhr

Anschrift
Gesundheitsamt
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1740
Fax:
03461 40-1777
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja