Hortbetreuung
Leistungsbeschreibung
Jedes Kind in Sachsen-Anhalt hat vom Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang einen Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung. Der Besuch der Tageseinrichtung ist freiwillig.
Für Schulkinder heißt das, dass sie je 6 Stunden je Schultag betreut werden. Während der Schulferien sind es bis zu 8 Stunden je Betreuungstag oder bis zu 40 Wochenstunden.
Von der Versetzung in den 7. Schuljahrgang bis zum 14. Lebensjahr hat Ihr Kind Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung, soweit Plätze vorhanden sind.
Der Betreuungsschwerpunkt liegt in der Hausaufgabenbetreuung und der Freizeitgestaltung.
Vielerorts gibt es zusätzlich besondere Hilfsangebote für lernschwache Kinder.
Der Träger der Tageseinrichtung hat auf Wunsch der Eltern eine kindgerechte Mittagsmahlzeit bereitzustellen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Tageseinrichtung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von der jeweiligen Tageseinrichtung.
Welche Gebühren fallen an?
Auskünfte über die Kosten der Hortbetreuung erteilt Ihnen die betreffende Einrichtung vor Ort.
(Es fallen Kostenbeiträge für die Betreuung und die Verpflegung der Kinder an.)
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte melden Sie Ihr Schulkind spätestens zur Schulanmeldung oder zum Schulhalbjahr für das nächste Schuljahr an.
Was sollte ich noch wissen?
Es ist auch möglich, dass Ihr Kind in Sachsen-Anhalt ein erweitertes Betreuungsangebot erhält. Ein erweiterter ganztägiger Platz umfasst ein Förderungs- und Betreuungsangebot von bis zu 10 Stunden je Betreuungstag oder bis zu 50 Wochenstunden.
Voraussetzung ist, dass Sie aufgrund der familiären Situation oder wegen anderer Gründe eine erweiterte ganztägige Betreuung für Ihr Kind brauchen. Unter diesen Voraussetzungen hat jedes Schulkind bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang während der Schulferien auch einen solchen Anspruch. Sobald Ihr schulpflichtiges Kind in den 7. Schuljahrgang versetzt wurde, das 14. Lebensjahr aber noch nicht vollendet hat, kann es weiterhin betreut werden, wenn Betreuungsplätze frei sind.
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Jugendförderung
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab
Adressen
Kloster 4
06217Merseburg
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kirchplan 1
06268Querfurt
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40 1517
- Fax:
- 03461 40 1502
- E-Mail:
- jugendamt-wiju [at] saalekreis.de