Einsicht in die Adoptionsakte beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich als adoptiertes Kind über Ihre familiäre Herkunft informieren möchten, müssen Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden, die Ihre Adoption vermittelt hat. In der Regel gehören diese Stellen zu den Jugendämtern, es gibt jedoch auch Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger, zum Beispiel der Kirchen.
Die Fachkräfte Ihrer Vermittlungsstelle lassen Sie die Akten einsehen, unterstützen Sie bei der Recherche und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Eine Akteneinsicht ist für Sie nicht möglich, wenn überwiegende persönliche Belange von beteiligten Personen entgegenstehen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle kann sich im Einzelfall bemühen, dass auch Ihre leiblichen Eltern und Geschwister Akteneinsicht erhalten. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht für Angehörige aus Ihrer Herkunftsfamilie jedoch nicht.
Das Geburtenregister führt das für den Geburtsort einer Person zuständige Standesamt.
Eine lange Aktenaufbewahrungsfrist für Akten über Adoptionen wurde erst Anfang 2002 eingeführt. Liegt die Adoption schon längere Zeit zurück, existieren möglicherweise keine Vermittlungsakten mehr.
Erfolgte die Adoption vor dem Jahr 1977, war keine Adoptionsvermittlungsstelle beteiligt. Damals reichte ein notarieller Vertrag, den das Amtsgericht bestätigen musste. In diesem Fall führt Sie möglicherweise eine Nachfrage beim beteiligten Gericht weiter.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Jugendamt, das die Adoption vermittelt hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der eigenen Identität durch
- Personalausweis,
- Reisepass oder
- ähnliches Dokument
Welche Gebühren fallen an?
Für die Einsicht in die Adoptionsvermittlungsakte entstehen keine Kosten.
Die Gebühren für Tätigkeiten eines Standesamtes sind landesrechtlich geregelt und daher von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Sozialer Dienst
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab
Adressen
Kloster 4
06217Merseburg
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kirchplan 1
06268Querfurt
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1590
- Fax:
- 03461 40-1502
- E-Mail:
- jugendamt-hze [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja