Erdaufschluss für Brunnen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies vorher anzeigen. Mit einer Bohrung in das Erdreich können Sie das Grundwasser beeinflussen.

Wenn durch die Bohrung Stoffe in das Grundwasser eingebracht werden, die sich negativ auf das Grundwasser auswirken, ist anstelle einer Anzeige eine Erlaubnis erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte informieren Sie sich bei der unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.

Welche Gebühren fallen an?

EUR 30,00 bis 156,00 je Bohrung/Erdaufschluss.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Bohrung mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzeigen.

Anträge / Formulare

Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen für die Anzeige von Bohrungen einen entsprechenden Vordruck. Liegen keine Vordrucke vor, kann die Anzeige auch formlos erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Bei geologischen Untersuchungen müssen Sie die Bohrung zudem 2 Wochen vorher anzeigen.

Bei Bohrungen größer als 100 Meter müssen Sie dies dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) anzeigen.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Gewässerschutz

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1910
Fax:
03461 40-1902
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja