Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
Leistungsbeschreibung
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutzwasser) in eine öffentliche Abwasseranlage (Indirekteinleitung) ist in Deutschland in der Regel eine Genehmigung erforderlich, soweit in der Abwasserverordnung an das Abwasser Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt durch die zuständigen Behörden der einzelnen Länder.
Für die Branchen und Tätigkeiten (wie z.B. Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden, hat der Gesetzgeber Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage abgereinigt werden kann.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihre kreisfreie Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), dass in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Verwaltungsleistung der Genehmigung ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf.
Sie müssen den Antrag spätestens einen Monat vor der Einleitung einreichen.
Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung ( Sachsen-Anhalt )
Sie müssen den Antrag spätestens einen Monat vor der Einleitung einreichen.
Rechtsgrundlage
Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung ( Sachsen-Anhalt )
Anträge / Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
- Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
- Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
Onlineverfahren: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen: nein
Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung ( Sachsen-Anhalt )
Onlineverfahren: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen: nein
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Gewässerschutz
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Adressen
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
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- 03461 40-1910
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- wasserbehoerde [at] saalekreis.de