Vorzeitiges Einleiten von Abwasser in Gewässer beantragen

Leistungsbeschreibung

Für den vorzeitigen Beginn einer Gewässerbenutzung ist in Deutschland eine Zulassung erforderlich. Hierzu muss bei der zuständigen Behörde bereits ein Erlaubnis- oder erfahren bezüglich der Gewässerbenutzung beantragt sein.

Die Zulassung des vorzeitigen Beginns der Einleitung von Abwasser wird von der zuständigen Wasserbehörde erteilt.

Die Zulassung darf nur erteilt werden, wenn bereits bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Abwassereinleitung gestellt wurde und alle notwendigen Anforderungen erfüllt sind.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser), das in das oberirdische Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser eingeleitet werden soll.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Verwaltungsleistung Zulassung vorzeitiger Beginn ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser erst mit Erteilung der Zulassung des vorzeitigen Beginns erfolgen darf.

Rechtsgrundlage

§ 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Rechtsbehelf

Gegen die Zulassung kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.

Anträge / Formulare

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

  • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
  • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
  • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

Onlineverfahren: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen: nein

Einleiten von Abwasser in Gewässer Zulassung vorzeitiger Beginn ( Sachsen-Anhalt )

Onlineverfahren: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen: nein

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Gewässerschutz

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
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Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
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Fax:
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Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja