Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
Leistungsbeschreibung
Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge,
- Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
- mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.
Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
- Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
- Benutzung der Busspur.
Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
- Kurzzeitkennzeichen,
- Ausfuhrkennzeichen und
- rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).
Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Örtlich zuständige Zulassungsbehörden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung
Welche Gebühren fallen an?
Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: EUR 27,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare: Bitte erfragen Sie die nötigen Formulare bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Kfz-Zulassung
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Das Straßenverkehrsamt in Merseburg, Amtshäuser 31, bleibt ab dem 6. Februar 2023 aufgrund des Umzuges in die Weißenfelser Straße 46 a-c geschlossen. Ab dem 14. Februar 2023 stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am neuen Standort für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Folgende Hinweise gelten nur für den Bereich KFZ - Zulassungen:
Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.
Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle ist nur mit vorheriger Online-Terminreservierung möglich.
Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich.
Die Vorgänge Adressänderung wegen Umzug, Umkennzeichnung wegen Kennzeichendiebstahl und Kurzzeitkennzeichen sind ohne Termin nur in der Hauptstelle Merseburg möglich.
Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich.
Die Vorgänge Adressänderung wegen Umzug, Umkennzeichnung wegen Kennzeichendiebstahl und Kurzzeitkennzeichen sind ohne Termin nur in der Hauptstelle Merseburg möglich.
Anträge in der Führerscheinstelle sind grundsätzlich ohne Termin möglich. Wir weisen jedoch daraufhin, dass aufgrund der aktuellen hohen Nachfrage am Dienstagnachmittag lange Wartezeiten einzuplanen sind und eine Stunde vor der Schließung keine Wartezeiten mehr vergeben werden. Bitte nutzen Sie, wenn möglich, die anderen Sprechzeiten.
Adressen
Amtshäuser 31
06217Merseburg
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1831
- Fax:
- 03461 40-1848
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt [at] saalekreis.de
- Web:
- www.saalekreis.de/de/online-angebote-stva.html