Wiederzulassung eines Fahrzeuges

Leistungsbeschreibung

Haben Sie ihr Fahrzeug abgemeldet, können Sie es jederzeit erneut wieder anmelden. War im Zeitraum zwischen der Abmeldung und Wiederzulassung eine Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung fällig, muss diese vor der erneuten Zulassung des Fahrzeugs durchgeführt werden.

Ist das Fahrzeug mehr als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt, sind die Fahrzeug- und Halterdaten aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht, wählen Sie bitte die Leistung "Erstzulassung eines gebrauchten Fahrzeugs beantragen".

Sie können das bisherige Kennzeichen für die erneute Zulassung Ihres Fahrzeuges verwenden. Vorrausetzung dafür ist, dass Sie die Kennzeichen bei der Abmeldung des Fahrzeugs reserviert haben. Die Reservierung der Kennzeichen kann für maximal 1 Jahr erfolgen.

Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie bei der Wiederzulassung eine neue Feinstaubplakette beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Wiederzulassung beantragen Sie bei der für Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Niederlassung zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

KFZ-Zulassungsbehörde Saalekreis
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217 Merseburg

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Änderung des Kennzeichens)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • eVB – Nummer der Versicherung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vorlage Reisepass: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung
  • bei ausländischen Antragstellern:
    EU-Bürger: Reisepass oder ID-Card mit aktueller Meldebescheinigung
    Nicht-EU-Bürger: Reisepass inkl. gültigem Aufenthaltstitel, ggf. Zusatzblatt, ggf. Fiktionsbescheinigung
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung + ggf. Handelsregister + Personalausweis(-kopie) vom Geschäftsführer/Prokurist
  • bei freiberuflich Tätigen (Ärzte, Anwälte etc.): entsprechende Nachweise
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Steuereinzugsermächtigung
  • gültiger HU – Nachweis
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. amtl. Kennzeichen, wenn Fahrzeug noch angemeldet ist und Kennzeichen geändert werden sollen

Hinweis:

Liegen noch alte Fahrzeugpapiere vor, sind immer Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

Was sollte ich noch wissen?

Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen oder die Zulassung betreffenden Vorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.

Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Kfz-Zulassung

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Folgende Hinweise gelten für den Bereich KFZ-Zulassung: 

Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle Merseburg, Weißenfelser Straße 46 a-c ist nur mit vorheriger Online-Terminreservierung möglich. Über die Terminreservierung können unterschiedliche Anliegen gebucht werden. Die Nutzung dieses Dienstes ist nur für die Bürgerinnen und Bürger und nicht für Händler und Zulassungsdienste.

Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich.

Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.

Anschrift
Straßenverkehrsamt
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1831
Fax:
03461 40-1848
Web:
www.saalekreis.de/de/online-angebote-stva.html
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja