Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
Leistungsbeschreibung
Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein
- Batterieelektrofahrzeug;
- Brennstoffzellenfahrzeug oder
- aufladbares Hybridelektrofahrzeug
benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.
In einigen Orten, können Sie mit der Plakette einige Vorteile nutzen, zum Beispiel:
- Benutzung von Bussspuren
- Strom-Ladesäulen.
Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- die Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Übereinstimmungsbescheinigung oder
- eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.
Welche Gebühren fallen an?
EUR 11,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können bestimmte Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Kfz-Zulassung
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Am 25. Januar 2023 ist das Straßenverkehrsamt aufgrund eines Software-Updates geschlossen.
Folgende Hinweise gelten nur für den Bereich KFZ - Zulassungen:
Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.
Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle ist nur mit vorheriger Online-Terminreservierung möglich.
Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich.
Die Vorgänge Adressänderung wegen Umzug, Umkennzeichnung wegen Kennzeichendiebstahl und Kurzzeitkennzeichen sind ohne Termin nur in der Hauptstelle Merseburg möglich.
Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich.
Die Vorgänge Adressänderung wegen Umzug, Umkennzeichnung wegen Kennzeichendiebstahl und Kurzzeitkennzeichen sind ohne Termin nur in der Hauptstelle Merseburg möglich.
Anträge in der Führerscheinstelle sind grundsätzlich ohne Termin möglich. Wir weisen jedoch daraufhin, dass aufgrund der aktuellen hohen Nachfrage am Dienstagnachmittag lange Wartezeiten einzuplanen sind und eine Stunde vor der Schließung keine Wartezeiten mehr vergeben werden. Bitte nutzen Sie, wenn möglich, die anderen Sprechzeiten.
Adressen
Amtshäuser 31
06217Merseburg
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1831
- Fax:
- 03461 40-1848
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt [at] saalekreis.de
- Web:
- www.saalekreis.de/de/online-angebote-stva.html