Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie dürfen jedes oberirdische, fließende Gewässer für den Gemeingebrauch benutzen. Der Gemeingebrauch beinhaltet:

  • Das Baden
  • Tauchsport
  • Das Tränken an Tränkstellen
  • Eissport
  • Das Befahren mit kleinen Booten ohne Motor
  • Schwemmen
  • Schöpfen mit Handgefäßen

Wenn Sie das Gewässer für diese Zwecke nutzen, brauchen Sie keine Gestattung.

Wenn Sie das Gewässer mit einem Motorboot befahren wollen, brauchen Sie eine Gestattung.

Die Genehmigung ist maximal 10 Jahre gültig.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vollständige Adresse
  • Telefonnummer
  • Bezeichnung des Gewässers
  • gegebenfalls Lageplan
  • Bootstyp
  • Motortyp
  • Fischereischein, wenn die Nutzung für Angelzwecke erfolgen soll
  • Dauer der geplanten Benutzung (die Gestattung erfolgt für maximal 10 Jahre)

Welche Gebühren fallen an?

EUR  65,00 bis EUR 1.250,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Anträge / Formulare

Viele Landkreise stellen Ihnen ein Antragsformular auf der jeweiligen Internetseite zur Verfügung.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Gewässerschutz

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1910
Fax:
03461 40-1902
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja