Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie dürfen jedes oberirdische, fließende Gewässer für den Gemeingebrauch benutzen. Der Gemeingebrauch beinhaltet:
- Das Baden
- Tauchsport
- Das Tränken an Tränkstellen
- Eissport
- Das Befahren mit kleinen Booten ohne Motor
- Schwemmen
- Schöpfen mit Handgefäßen
Wenn Sie das Gewässer für diese Zwecke nutzen, brauchen Sie keine Gestattung.
Wenn Sie das Gewässer mit einem Motorboot befahren wollen, brauchen Sie eine Gestattung.
Die Genehmigung ist maximal 10 Jahre gültig.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständige Adresse
- Telefonnummer
- Bezeichnung des Gewässers
- gegebenfalls Lageplan
- Bootstyp
- Motortyp
- Fischereischein, wenn die Nutzung für Angelzwecke erfolgen soll
- Dauer der geplanten Benutzung (die Gestattung erfolgt für maximal 10 Jahre)
Welche Gebühren fallen an?
EUR 65,00 bis EUR 1.250,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Viele Landkreise stellen Ihnen ein Antragsformular auf der jeweiligen Internetseite zur Verfügung.
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Gewässerschutz
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Adressen
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1910
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- wasserbehoerde [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja