Erstattung für Schulfahrten beantragen

Leistungsbeschreibung

Zur finanziellen Entlastung von Eltern und Erziehungsberechtigten mit mindestens drei Kindern beteiligt sich das Land Sachsen-Anhalt an den Kosten von Schulfahrten. Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere ältere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt bzw. teilnehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Selbsterklärung

Die Schule ruft die beantragten Mittel mit den von der Schule auszufüllenden Formularen

  • Vordruck Kostenzusammenstellung
  • Vordruck Mittelabruf

beim jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt ab.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf.Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Die erforderlichen Anträge/Formulare werden Ihnen bei Eingabe Ihres Wohnortes zum Download angezeigt.

Was sollte ich noch wissen?

Eintägige Wanderfahrten werden nicht bezuschusst, unabhängig davon, ob für solche Fahrten Kosten anfallen.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Jugendförderung

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab

Anschrift
Jugendamt Landkreis Saalekreis
Kloster 4
06217Merseburg
Anschrift
Jugendamt Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
Telefon:
03461 40 1517
Fax:
03461 40 1502
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja