Erstattung für Schulfahrten beantragen
Leistungsbeschreibung
Zur finanziellen Entlastung von Eltern und Erziehungsberechtigten mit mindestens drei Kindern beteiligt sich das Land Sachsen-Anhalt an den Kosten von Schulfahrten. Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere ältere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt bzw. teilnehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Selbsterklärung
Die Schule ruft die beantragten Mittel mit den von der Schule auszufüllenden Formularen
- Vordruck Kostenzusammenstellung
- Vordruck Mittelabruf
beim jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt ab.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf.Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die erforderlichen Anträge/Formulare werden Ihnen bei Eingabe Ihres Wohnortes zum Download angezeigt.
Was sollte ich noch wissen?
Eintägige Wanderfahrten werden nicht bezuschusst, unabhängig davon, ob für solche Fahrten Kosten anfallen.
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Jugendförderung
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab
Kloster 4
06217Merseburg
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40 1517
- Fax:
- 03461 40 1502
- E-Mail:
- jugendamt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja