Wiederaushändigung (Neuerteilung) des Führerscheins beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie diese bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen. Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften (§ 20 FeV) wie für die Ersterteilung. Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollten Sie, wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit, wenigstens acht bis zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist einreichen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Was sollte ich noch wissen?
Bei Bedenken gegen die körperliche, geistige oder charakterliche Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.
Hilfreiche Informationen über die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erhalten Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßenwesen.
In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren.
Unter Umständen ist auch die Fahrerlaubnisprüfung für die beantragte(n) Fahrerlaubnisklasse(n) erneut abzulegen. Die Führerscheinstelle ordnet eine neue Führerscheinprüfung an, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Sie nicht mehr über die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs verfügen. Diese können zusätzlich zu den vorgenannten Eignungszweifeln unter anderem durch eine längere Zeit des Nichtbesitzes der entsprechenden Fahrerlaubnis entstehen (mangelnde Fahrpraxis).
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Fahrerlaubniswesen
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Bitte nutzen Sie die Online-Terminreservierung.
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1849
- Fax:
- 03461 40-1825
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt [at] saalekreis.de
- Web:
- www.saalekreis.de/de/online-angebote-stva.html
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja