Adress- und Namensänderung (gleicher Halter)

Leistungsbeschreibung

Sind Sie innerhalb des Zulassungsbezirks umgezogen, müssen Sie Ihre neue Adresse in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II ist in diesem Fall nicht notwendig. Anders verhält es sich bei dem alten Fahrzeugbrief, dieser muss auch bei einer Adressänderung vorgelegt werden.

Bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat oder Scheidung) muss Ihr neuer Name in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II eingetragen werden.

Sollten Sie neu in den Saalekreis gezogen sein wählen Sie bitte die Leistung "Umschreibung ohne Halterwechsel."

An wen muss ich mich wenden?

Die Adress- bzw. Namensänderung beantragen Sie bei der für Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Niederlassung zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

KFZ-Zulassungsbehörde Saalekreis
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217 Merseburg

Welche Unterlagen werden benötigt?

bei Adressänderung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • bei alten Fahrzeugdokumenten ist zusätzlich der Fahrzeugbrief erforderlich
  • gültiger, geänderter Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vorlage Reisepass: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung
  • bei ausländischen Antragstellern:
    EU-Bürger: Reisepass oder ID-Card mit aktueller Meldebescheinigung
    Nicht-EU-Bürger: Reisepass inkl. gültigem Aufenthaltstitel, ggf. Zusatzblatt, ggf. Fiktionsbescheinigung
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung + ggf. Handelsregister + Personalausweis(-kopie) vom Geschäftsführer/Prokurist
  • bei freiberuflich Tätigen (Ärzte, Anwälte etc.): entsprechende Nachweise, z.B. Mietvertrag
  • gültiger HU – Nachweis
  • ggf. Vollmacht (Dokument verlinken)
  • ggf. weitere Unterlagen

bei Namensänderung zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Kfz-Zulassung

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Folgende Hinweise gelten für den Bereich KFZ-Zulassung: 

Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle Merseburg, Weißenfelser Straße 46 a-c ist nur mit vorheriger Online-Terminreservierung möglich. Über die Terminreservierung können unterschiedliche Anliegen gebucht werden. Die Nutzung dieses Dienstes ist nur für die Bürgerinnen und Bürger und nicht für Händler und Zulassungsdienste.

Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich.

Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.

Anschrift
Straßenverkehrsamt
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1831
Fax:
03461 40-1848
Web:
www.saalekreis.de/de/online-angebote-stva.html
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja