Umschreibung von Gebrauchtfahrzeugen

Leistungsbeschreibung

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug kaufen oder übernehmen, das noch auf einen anderen Halter zugelassen ist oder war, muss dieses auf Ihren Namen umgemeldet werden. 

Sie können das bisherige Kennzeichen an dem zugelassenen Fahrzeug behalten, dies ist bundesweit möglich. Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit ein neues Kennzeichen zu beantragen.

Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Umschreibung beantragen Sie bei der für Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Niederlassung zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

KFZ-Zulassungsbehörde Saalekreis
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217 Merseburg

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • eVB – Nummer der Versicherung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vorlage Reisepass: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung
  • bei ausländischen Antragstellern:
    EU-Bürger: Reisepass oder ID-Card mit aktueller Meldebescheinigung
    Nicht-EU-Bürger: Reisepass inkl. gültigem Aufenthaltstitel, ggf. Zusatzblatt, ggf. Fiktionsbescheinigung
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung + ggf. Handelsregister + Personalausweis(-kopie) vom Geschäftsführer/Prokurist
  • bei freiberuflich Tätigen (Ärzte, Anwälte etc.): entsprechende Nachweise
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Steuereinzugsermächtigung
  • gültiger HU – Nachweis
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. amtl. Kennzeichen, wenn Fahrzeug noch angemeldet ist und Kennzeichen geändert werden sollen

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Kfz-Zulassung

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Folgende Hinweise gelten für den Bereich KFZ-Zulassung: 

Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle Merseburg, Weißenfelser Straße 46 a-c ist nur mit vorheriger Online-Terminreservierung möglich. Über die Terminreservierung können unterschiedliche Anliegen gebucht werden. Die Nutzung dieses Dienstes ist nur für die Bürgerinnen und Bürger und nicht für Händler und Zulassungsdienste.

Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich.

Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.

Anschrift
Straßenverkehrsamt
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1831
Fax:
03461 40-1848
Web:
www.saalekreis.de/de/online-angebote-stva.html
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja