Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden
Leistungsbeschreibung
Der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde umgehend gemeldet werden. Dort beantragen Sie auch die Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente. Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II ist die Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung erforderlich. Diese muss vor Ort oder bei einem Notar durch den Fahrzeughalter persönlich erfolgen.
Hinweis: Finden Sie das verloren geglaubte Fahrzeugdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder, dann müssen Sie das alte Dokumente unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
An wen muss ich mich wenden?
Den Ersatz von Fahrzeugdokumenten beantragen Sie bei der für Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Niederlassung zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt oder der zuständigen Zulassungsbehörde des Landkreises oder der Stadt, in der das Fahrzeug zuletzt zugelassen war.
Zuständige Stelle
KFZ-Zulassungsbehörde Saalekreis
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217 Merseburg
Welche Unterlagen werden benötigt?
bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Fahrzeugbrief, wenn alte Fahrzeugdokumente vorhanden sind
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vorlage Reisepass: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung
- bei ausländischen Antragstellern:
EU-Bürger: Reisepass oder ID-Card mit aktueller Meldebescheinigung
Nicht-EU-Bürger: Reisepass inkl. gültigem Aufenthaltstitel, ggf. Zusatzblatt, ggf. Fiktionsbescheinigung - bei Firmen: Gewerbeanmeldung + ggf. Handelsregister + Personalausweis(-kopie) vom Geschäftsführer/Prokurist
- bei freiberuflich Tätigen (Ärzte, Anwälte etc.): entsprechende Nachweise
- ggf. Diebstahlanzeige
- ggf. gültiger HU-Nachweis (bei angemeldeten Fahrzeugen)
- ggf. Vollmacht
- ggf. weitere Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen oder die Zulassung betreffenden Vorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Kfz-Zulassung
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Folgende Hinweise gelten für den Bereich KFZ-Zulassung:
Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle Merseburg, Weißenfelser Straße 46 a-c ist nur mit vorheriger Online-Terminreservierung möglich. Über die Terminreservierung können unterschiedliche Anliegen gebucht werden. Die Nutzung dieses Dienstes ist nur für die Bürgerinnen und Bürger und nicht für Händler und Zulassungsdienste.
Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich.
Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1831
- Fax:
- 03461 40-1848
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt [at] saalekreis.de
- Web:
- www.saalekreis.de/de/online-angebote-stva.html
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja