Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für Saalekreis gesucht

Für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028 muss die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richtern neu gewählt werden.

Die ehrenamtlichen Richter bilden ein wichtiges demokratisches Element in der Rechtsprechung. Sie sollen die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Entscheidungsfindung einbringen und deren Rechtsbewusstsein zur Geltung bringen.

Die Senate des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg sind mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Dabei wirken die ehrenamtlichen Richter bei der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Sie sind insbesondere in gleichem Maße unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen.

Rechtskenntnisse sind für die Berufung zum ehrenamtlichen Richter nicht erforderlich. Voraussetzung für die Berufung zum ehrenamtlichen Richter ist die Vollendung des 25. Lebensjahres. Des Weiteren ist es erforderlich, dass der ehrenamtliche Richter die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Wohnsitz im Landkreis Saalekreis hat.

Zur Vermeidung von Pflichten- und Interessenkonflikten sind in der Verwaltungsgerichts-ordnung allerdings bestimmte Gründe aufgezeigt, die einer Berufung zum ehrenamtlichen Verwaltungsrichter entgegenstehen. So können beispielsweise Richter, Rechtsanwälte, Notare, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Berufssoldaten oder Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften des Landes, der Bundes- oder Landesregierung nicht als ehrenamtliche Richter tätig sein.

Die ehrenamtlichen Richter enthalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrtkosten usw. nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.

Zur Vorbereitung der Wahl stellen die kreisfreien Städte und Landkreise eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter auf. Die Zahl der Personen, die in die Vorschlagslisten aufzunehmen sind, beläuft sich für den Landkreis Saalekreis auf sechs ehrenamtliche Richter. Aus den Vorschlagslisten wählt ein Wahlausschuss, dem der Präsident des Oberverwaltungsgerichts vorsitzt, die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richtern.

Bewerbungen sind bis spätestens 24.03.2023 schriftlich oder per E-Mail mit den anliegenden Erklärungen einzureichen:

Rechtsamt des Landkreises Saalekreis
Domplatz 9,
06217 Merseburg

 

Erklärung Wahl

Erklärung Oberverwaltungsgericht

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