Illegale Abfallablagerungen und richtige Mülltrennung

Hinweise des Umweltamtes des Saalekreises

Illegale Abfallablagerungen in der freien Flur und die unzureichende Abfalltrennung bei einigen Bürgerinnen und Bürgern sind nicht nur im Saalekreis ein anhaltendes Problem.

Die Entsorgung von Abfällen in der freien Landschaft ist vollkommen unnötig. Im Landkreis stehen für die ordnungsgemäße Entsorgung aller Abfallarten Wertstoffhöfe und Sammeleinrichtungen wie z.B. Depotcontainer für Altglas bereit. Neben dem flächendeckenden Angebot von Restmüll- und Papierabfallbehältern sowie den „gelben Tonnen“ für Verpackungsabfälle finden regelmäßig Straßensammlungen von Baum- und Strauchschnitt (monatlich von März - November) sowie von Schadstoffen statt. Sperrmüll und Elektroschrott werden nach Anmeldung direkt vor der Haustür abgeholt. Diese Leistungen werden im Auftrag des Landkreises entsprechend der Abfallentsorgungssatzung des Saalekreises durchgeführt. Die Kosten hierfür werden über die Abfallgebühren gedeckt. Darüber hinaus bestehen vielfach Rücknahmepflichten von Händlern und Herstellern wie z.B. für Altöl, Altbatterien und Altfahrzeugen, über die sich jeder beim Kauf von Produkten informieren kann.

Trotz dieser Entsorgungsmöglichkeiten landet viel zu viel Abfall in der Landschaft. Abfälle, die keinem Verursacher zugeordnet werden können, sind durch den Grundstückseigentümer einzusammeln und gemäß dem Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt durch den Landkreis zu entsorgen. Die Kosten dafür belasten den Abfallgebührenhaushalt der Bürger des Saalekreises. Deshalb sollten sachdienliche Hinweise auf Täter dem Umweltamt des Landkreises gemeldet werden.

Der Landkreis geht gegen diese widerrechtlichen Ablagerungen mit Strafanzeigen, Bußgeldern und Beräumungsanordnungen vor. Zudem wurden in den letzten Jahren Kontrollen und präventive Maßnahmen der Umweltüberwachung intensiviert. So konnte der zuletzt leicht ansteigende Trend der Abfallmengen, die aus der freien Flur beräumt werden mussten, gebremst werden.

Jahr Siedlungsabfälle Flurberäumung in t
2016 445
2017 449
2018 462
2019 461
2020 475
2021 455

 

Problematisch ist in vielen Fällen auch die unzureichende Abfalltrennung bei der Nutzung der verschiedenen Abfallbehälter, die den Haushalten zur Verfügung stehen. Vor allem die „gelbe Tonne“ wird hier oftmals missbräuchlich genutzt. In die „gelbe Tonne“ dürfen nur Verpackungsabfälle aus Kunststoffen, Metallen oder Verbundstoffen. Vielfach wird die „gelbe Tonne“ mit Restabfällen fehl befüllt. Insofern dies dem Entsorger auffällt, werden die Behälter nicht geleert und zur Nachsortierung gekennzeichnet stehen gelassen. Nach Hinweis durch den Entsorger erteilt der Landkreis den Nutzern Verwarnungen und belehrt über die ordnungsgemäße Entsorgung. Erfolgt keine Nachsortierung der fehlbefüllten Behälter kann auf Anforderung des Grundstückseigentümers / Vermieters der Behälter als Restabfall geleert werden. Dabei fallen Gebühren an, die an die Nutzer der fehlbefüllten Behälter weitergereicht werden. Das ordnungsgemäße Trennen der anfallenden Abfälle kommt daher nicht nur der Umwelt zu Gute, sondern spart auch Geld für jeden Einzelnen.

Jahr "gelbe Tonne" in t "gelbe Tonne" kg/Ew.*a
2016 9.797 53
2017 9.369 51
2018 9.057 49
2019 9.035 49
2020 9.430 51
2021 9.339 51

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