Neue Allgemeinverfügung ab 9. Mai 2022 wirksam

Im Landkreis Saalekreis gilt ab dem 09.05.2022 0:00 Uhr die 3. Allgemeinverfügung zur Regelung der Quarantäne zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Saalekreis.

Personen, die mittels PCR-Test oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in eine 5-tägige häusliche Isolation zu begeben.

Eine Bescheinigung über die Absonderungspflicht wird vom Gesundheitsamt nicht mehr ausgestellt. Die behördliche Anordnung zur häuslichen Isolation für infizierte Personen ist in der 3. Allgemeinverfügung enthalten. Einer weiteren behördlichen Bestätigung bedarf es daher nicht. Wenn gegenüber dem Arbeitgeber eine Bestätigung für die häusliche Isolation benötigt wird, genügt hierfür der Nachweis des positiven Testergebnisses. Zudem wird empfohlen, diese 3. Allgemeinverfügung mit beizufügen.

Der Genesenennachweis ist unter Vorlage des positiven PCR-Testergebnisses bei den Apotheken erhältlich.

Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden.

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten gilt: Sie können nach der Isolation nur nach einem negativen Corona-Test ihre Arbeit wiederaufnehmen.

Die Quarantäne für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt vollständig und zwar unabhängig vom Impfstatus. Ihnen wird jedoch dringend empfohlen, für 5 Tage Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren und sich in dieser Zeit täglich (selbst) zu testen.

Für Personen, die sich am 9.5.2022 bereits in häuslicher Isolation befinden, gilt ebenfalls ab dem 9.5.2022 die neue 3. Allgemeinverfügung, womit sich ihre Isolationsdauer nachträglich auf 5 Tage reduziert. Für haushaltsangehörige Personen und Kontaktpersonen, die sich am 9.5.2022 in Quarantäne befinden, endet am 9.5.2022 die angeordnete Absonderung und für sie gilt dann ebenso die 3. Allgemeinverfügung mit den dringenden Empfehlungen.

Die 3. Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 30.06.2022, 24:00 Uhr.

Zur 3. Allgemeinverfügung

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