Verfahrensweise bei Anmeldeauskünften (Negativattesten)

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) hat bekannt gegeben, dass es sein Verfahren zur Erteilung von Anmeldeauskünften vereinfacht und zukünftig nur noch Anmeldeauskünfte für Flurstücke erteilt, die innerhalb der auf einer sog. Positivliste veröffentlichten Gemarkungen liegen.

Die Positiv-Gemarkungsliste des BADV kann unter www.badv.bund.de eingesehen werden.

Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Saalekreis sind keine antragsbelasteten Grundstücke mehr vorhanden. Hier gilt für alle Grundstücke ein Gesamt-Negativattest.

Unabhängig davon sind Anmeldeauskünfte auch weiterhin gem. §3 Abs. 5 VermG zusätzlich beim Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen sowie beim BADV einzuholen.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung ist weiterhin an den Landkreis zu stellen.

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Kornelia Koch
Tel.: 03461 40 2146
Fax: 03461 40 1202
E-Mail: rechtsamt@saalekreis.de

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