Was ist bei Arbeiten an einem Denkmal zu beachten?
Wie stelle ich einen Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Was wird in einem Bebauungsplan geregelt?
Kann ich meine Aufwendungen für das Denkmal steuerlich geltend machen?
Und wenn es keinen Bebauungsplan für das Gebiet gibt?
Was ist eine Baulast?
Wie stelle ich einen Antrag auf Baulasteneintragung?
Sind meine Anträge mit Kosten verbunden?
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Wann ist ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig?
Was bedeutet "gesicherte Erschließung"?
Was sind Abstandsflächen?
Welche Gebäudeklassen gibt es?
Kann ich eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen?
Erhalte ich Zuschüsse für Arbeiten an meinem Denkmal?
Ja. Der Landkreis Saalekreis gewährt – nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel – Zuschüsse für die Erhaltung von Kulturdenkmälern. Sie können die Förderung jedoch nur erhalten, wenn mit den Arbeiten noch nicht begonnen wurde. Die Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen und die entsprechenden Antragsformulare erhalten Eigentümer bei der Denkmalschutzbehörde Saalekreis. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen beim Land Sachsen-Anhalt, in Städten mit dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und Stiftungen wie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.
Bitte beachten Sie, dass diese Website weder vollständig ist, noch rechtlich verbindliche Informationen liefert. Sie soll Ihnen lediglich zur Orientierung dienen.
Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
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- 03461 40-1430
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- E-Mail:
- bauaufsicht [at] saalekreis.de