Einfuhrvorschriften von Lebensmitteln tierischen Ursprungs für den persönlichen Gebrauch

Die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs für den persönlichen Gebrauch in die EU regelt die Verordnung (EG) Nr. 206/2009 .

Die Einschleppung von Tierseuchenerregern wie z.B. der Maul- und Klauenseuche oder der Schweinepest über im Reisegepäck mitgeführte Lebensmittel soll mit den Festlegungen der Verordnung verhindert werden.

Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt und im Flyer:

SG Veterinärwesen

Öffnungszeiten

nach vorheriger Terminvereinbarung

Anschrift
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg

Kontakt

Telefon:
03461 40 1771
Fax:
03461 40 1799