Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Leistungsbeschreibung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung stellt den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher. Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügen Kinder bzw. Eltern jedoch über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 , besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Anspruch auf Grundsicherung haben Personen:
die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben,
die die Altersgrenze (ab dem 65. Lebensjahr) erreicht haben oder
die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
und
die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehepartners, des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft oder des Lebenspartners - soweit es deren Eigenbedarf übersteigt - bestreiten können.
Der Bedarf umfasst im Wesentlichen
- den für die Leistungsberechtigte bzw. den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarf,
- die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei nicht getrennt lebenden Ehepartnern, Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft und Lebenspartnern jeweils anteilig),
- gegebenenfalls anfallende Mehrbedarfe (zum Beispiel bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G in Höhe von 17 % des maßgebenden Regelsatzes),
- gegebenenfalls anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Soziale Hilfen / Leistungen
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen sind jeweils dienstags in der Zeit 9:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr und donnerstags von 9:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr unter 03461/1351 oder -1315 telefonisch möglich.
Adressen
Domstraße 4
06217Merseburg
Sozialamt Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40 1315
- Fax:
- 03461 40 1352
- E-Mail:
- sozialamt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein