Integrierte Sozialplanung

Leistungsbeschreibung

Mit der Vorlage des ersten Integrierten Sozialplanes im Oktober 2015 für das Jahr 2016 hat der Landkreis Saalekreis die Basis für eine regelmäßige und umfassende kommunale Sozialplanung geschaffen. Er beinhaltet neben der Analyse der sozialen Lage der Bevölkerung die eingehende Betrachtung der Entwicklung im Sozialraum. 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen des Landes Sachsen-Anhalt (FamBeFöG LSA) wurden in der ersten Fortschreibung über dem sich anschließenden Dreijahreszeitraum (2017-2019) spezifizierte Analysen vorgestellt und daraus entsprechend angepasste Bedarfsaussagen zu sozialen Angeboten und Dienstleistungen abgeleitet.

Im Zusammenhang mit der inzwischen zweiten Fortschreibung über den sich anschließenden Dreijahreszeitraum (2020 – 2022) werden nun insbesondere jene Planaussagen aufgegriffen, welche einer für die Region insgesamt bedeutsamen Entwicklung unterliegen oder künftig unterliegen werden. In diesem Zusammenhang werden gegenüber dem Plan für 2016 teilweise spezifizierte Analysen vorgestellt, woraus sich entsprechend angepasste Bedarfsaussagen ableiten. Insofern zeigt sich der Integrierte Sozialplan in seiner dynamischen Verwendungsform, ohne dabei die statistische Datenbasis vollständig neu erheben zu müssen.

Das Instrument der Integrierten Sozialplanung dient außerdem der Versorgung der kommunalen Sozialverwaltung mit notwendigen Informationen über Entwicklungen, sich abzeichnende Problemlagen und dient damit der Entwicklung von Vorschlägen, wie kritischen oder defizitären Entwicklungen begegnet werden kann. 

Als Teil der Sozialplanung insgesamt ist diese ist zudem fachlich-inhaltliche Politikberatung. Sie eignet sich damit zur Heranziehung bei der Entscheidungsvorbereitung kommunaler Sozialpolitik. Sie ist somit unverzichtbare Voraussetzung für eine wirksame Steuerung inner-halb des Verwaltungsbetriebes. 

Sozialplanung ist ferner ein gesellschaftspolitisches Gestaltungsinstrument zur Verbesserung sozialer Daseinsvorsorge und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Stadt- und Gemeindeentwicklung. Wichtige Arbeitsgrundlage für Landkreis und freie Träger gleichermaßen ist die bestehende Rahmenvereinbarung vom 29.04.2015. 

Quelle: Landkreis Saalekreis

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