Jugendamt

Telefon:
03461 40 1501

Sekretariat Amtsleitung

Telefon:
03461 40 1517

SG Jugendförderung

Telefon:
03461 40 1590

SG Sozialer Dienst

Telefon:
03461 40 1506

SG Leistungen

Fax:
03461 40 1502
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab

Anschrift
Jugendamt Landkreis Saalekreis
Kloster 4
06217Merseburg
Anschrift
Jugendamt Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Anschrift
Jugendamt Nebenstelle Querfurt
Kirchplan 1
06268Querfurt

Die Aufgaben der Jugendhilfe sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Oberster Auftrag der Jugendhilfe ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern (§1 Abs. 1 SGB VIII).

Die Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe werden gemeinsam von freien Trägern und vom Jugendamt erbracht. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz trägt das Jugendamt die Gesamtverantwortung für die Sicherstellung ausreichender und gut erreichbarer Angebote der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis (z. B. Kindertagesbetreuungsplätze in freier oder kommunaler Trägerschaft) sowie die Wahrung der Ansprüche und Rechte von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien, vorrangig das Recht auf Erziehung und Entwicklungsförderung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, das Recht auf Schutz vor Gefährdungen und das Recht auf einen Kindergartenplatz. Das Jugendamt garantiert deren Einhaltung und Erfüllung auch dann, wenn ein konkretes Angebot wie z. B. die sozialpädagogische Familienhilfe von einem freien Träger durchgeführt wird.

Die Arbeit der Jugendämter konzentriert sich insbesondere darauf, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen und für ihr Wohl zu sorgen, Familien in ihren sozialen Kompetenzen zu stärken und zu befähigen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Auch sollen Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden, durch ein kinderfreundliches Umfeld und Hilfeangebote für besondere Lebenssituationen (z. B. Trennung und Scheidung) Krisen und Konflikten möglichst vorgebeugt und damit beigetragen werden, positive Lebensbedingungen für junge  Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu schaffen.

Bei der täglichen Arbeit der Fachkräfte im Jugendamt stehen im Vordergrund vorbeugende, familienunterstützende Angebote auf freiwilliger Basis, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Die große Spannbreite des Angebotes spiegelt sich im Überblick der verschiedenen und nachfolgend aufgeführten Aufgabenbereiche:

  • Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
    z. B.: Förderung der Jugendverbände, Projekte für benachteiligte Jugendliche, Kinder- und Jugenderholung, Elternbildung zur Medienerziehung oder zur Suchtvorbeugung
  • Förderung der Erziehung in der Familie
    z. B.: Familienbildung, Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung, Beratung bei Trennung oder Scheidung der Eltern und anschließendem Umgangsrecht
  • Kindertagesbetreuung
    z. B.: Betreuung aller Kinder in Kinderkrippe, Kindergarten, Hort, Tagesmütter und -väter, qualitative und quantitative Erweiterung des Platzangebots, Umsetzung des Bildungsauftrags in der frühkindlichen Erziehung, Elternbeitragsermäßigung und –Befreiung
  • Hilfen zur Erziehung
    z. B.: Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, Gruppenangebote zum sozialen Lernen, Erziehungsbeistandschaften, Erziehung in einer Pflegefamilie, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Heimerziehung, ambulante oder stationäre Sonderformen
    Kinderschutz
    z. B.: Hilfen für Kinder, die in ihrer Entwicklung gefährdet sind, körperlich misshandelt oder sexuell missbraucht werden, Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
  • Beistandschaft, Vormundschaft, Pflegschaft
    z. B.: Beratung/Unterstützung Alleinerziehender bei der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Beistandschaft), bei der Ausübung des Sorgerechts durch Amtsvormund des Jugendamts (z. B. nach Sorge-rechtsentzug, bei minderjährigen Müttern) oder für Teilbereiche (Pflegschaft)
  • Adoption
    Vermittlung von Kindern an Adoptiveltern, Mitwirkung bei Auslandsadoptionen
  • Hilfe für Jugendliche im Strafverfahren
    z. B.: Mitwirkung bei Gerichtsverfahren gegen straffällige Jugendliche, Vermittlung von Täter-Opfer-Ausgleich, soziale Trainingskurse, Vermittlung gemeinnütziger Stunden und Überwachung von Auflagen
  • Elterngeld, Unterhaltsvorschuss
    Bearbeitung und Auszahlung des Elterngeldes, Unterstützung Alleinerziehender finanziell durch Vorschusszahlungen und bei der Durchsetzung ihrer Rechte, z. B. wenn Väter ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen.

Öffentlicher Nahverkehr

Straßenbahn:
Linie 5 Merseburg, Klinikum
Bus:
Linien 111 und 112 Merseburg, Kloster