Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe - häufig "die JGH" genannt - ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes und wird bei allen Strafverfahren von der Justiz eingeschaltet, an den Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) beteiligt sind.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen mit den jungen Menschen und bei Jugendlichen meist auch mit den Eltern über die Straftat, ihre Lebenssituation und informieren über das anhängige Strafverfahren. Sie nehmen an der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht teil, berichten dort über die persönlichen Verhältnisse und geben Anregungen zu jugendgerichtlichen Maßnahmen.

Jugendrichterliche Weisungen und Auflagen werden dann in der Regel von der JGH durch Vermittlung und Überwachung begleitet.

SG Sozialer Dienst

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab

Anschrift
Jugendamt Landkreis Saalekreis
Kloster 4
06217Merseburg
Anschrift
Jugendamt Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Anschrift
Jugendamt Nebenstelle Querfurt
Kirchplan 1
06268Querfurt

Kontakt

Telefon:
03461 40-1590
Fax:
03461 40-1502