Jugendhilfeeinrichtungen im Saalekreis
Die fachliche und fachaufsichtliche Betreuung der Jugendhilfeeinrichtungen erfolgt durch zwei Behörden:
Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen
- Wahrnehmung der Heimaufsicht über alle im Saalekreis gelegenen Kinder- und Jugendheime inkl. sämtlicher Außenwohngruppen sowie sozialpädagogische Tagesgruppen
- Beratung der Träger von Jugendhilfeeinrichtungen bei Betriebsgründung und Betriebsführung
- Bearbeitung von Betriebserlaubnisverfahren und -änderungen
ist das Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale) zuständig.
Verhandlung, Abschluss und Fortschreibung von Vereinbarungen gem. §§ 78a ff SGB VIII mit den Trägern von stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen im Saalekreis über
- Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung)
- Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung)
- differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen (Entgeltvereinbarung)
fällt in die Zuständigkeit des Jugendamtes Saalekreis, Sachgebiet Jugendförderung. Den entsprechenden Ansprechpartner finden Sie in der rechten Kontaktspalte.