Kinderrechte

UN-Kinderrechtskonvention in den Kitas

International sind Kinderrechte in den UN- Kinderrechtskonventionen, die am 05. April in Deutschland in Kraft getreten sind, festgeschrieben. Vier Grundprinzipien lassen Kindern zu ihren Rechten verhelfen:

  • dem Recht der Kinder auf Versorgung und Überleben
  • ihrem Recht auf Schutz
  • dem Recht der Kinder auf Entwicklung und Förderung sowie
  • ihrem Recht auf Anhörung und Beteiligung.

Kinderrechte werden nur dann verwirklicht, wenn alle Grundprinzipien Beachtung finden. Die Umsetzung der Kinderrechte verhilft Kindern dazu, dass sie fähig werden, in Zukunft Verantwortung für ihr Leben zu übernehmen.
Die Rechte der Kinder zu bewahren ist eines der vorrangigsten Ziele, die Erzieherinnen in Kindertagesstätten mit ihrem Engagement verbinden.

Partizipation als Beteiligung von Kindern, die sie selbst betreffen, ist für Kindertageseinrichtungen zunehmend wichtig geworden. Dies fördert den Bildungsprozess in sozialer, emotionaler und demokratischer Hinsicht.
Dabei ist es bedeutsam, die Beteiligung der Kinder fest zu verankern.

Jugendamt

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